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Am 28.12.2009 tritt das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) in Kraft. Zuständig für die Umsetzung dieses Gesetzes ist für das Gebiet des Oberbergischen Kreises die Kreisverwaltung mit Sitz in Gummersbach, welche die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners unmittelbar wahrnimmt. Der Einheitliche Ansprechpartner ist wie folgt erreichbar:

Oberbergischer Kreis
als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach

Telefon 02261 / 88-6804
Fax 02261 / 88-6899
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